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Verkauf

Was kostet der Hausverkauf? Verkäuferkosten im Überblick

Von Redaktion hausbewertung.de Veröffentlicht: Zuletzt aktualisiert: 2 Min. Lesezeit

KI-gestützt erstellt, redaktionell geprüft

Beim Verkauf schaut jeder auf den Preis — entscheidend ist, was danach übrig bleibt. Welche Kosten Verkäufer einplanen sollten und wie Sie Ihren Nettoerlös überschlagen.

Rechner

Verkäuferkosten und Nettoerlös berechnen

Was vom Verkaufspreis nach Makler, Bank und Notar tatsächlich übrig bleibt.

Die Berechnung läuft geschützt auf unserem Server. Übertragen werden nur die eingegebenen Zahlen — ohne Personenbezug; nach der Berechnung werden sie weder gespeichert noch protokolliert.

Der Rechner liefert einen unverbindlichen Orientierungswert nach vereinfachter, schematischer Rechnung. Er leistet keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes; für die verbindliche Beurteilung Ihres konkreten Falls sind Steuerberater oder Rechtsanwalt zuständig. Rechtsgrundlage bzw. Datengrundlage: §§ 656c, 656d BGB (Maklerprovision); GNotKG (Notar/Grundbuch); § 490 Abs. 2 BGB (Vorfälligkeitsentschädigung) (Stand 2026).

Diese Kosten kommen auf Verkäufer zu

Grunderwerbsteuer, Kauf-Notar und Grundbucheintrag trägt der Käufer. Auf der Verkäuferseite sammeln sich andere Posten:

  • Maklerprovision: Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Verbraucher wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (§§ 656c, 656d BGB). Üblich sind je Seite häufig um 1,8 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer — regional verschieden und verhandelbar.
  • Löschung der Grundschuld: Notar und Grundbuchamt berechnen zusammen etwa 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuldsumme (GNotKG).
  • Energieausweis: Er muss spätestens zur Besichtigung vorliegen; je nach Variante kostet er zwischen rund 50 und einigen hundert Euro.
  • Vorfälligkeitsentschädigung: Läuft noch ein Immobiliendarlehen, darf die Bank für die vorzeitige Rückzahlung einen Ausgleich verlangen (§ 490 Abs. 2 BGB). Den genauen Betrag nennt Ihnen Ihre Bank auf Anfrage.
  • Gegebenenfalls Spekulationssteuer: beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung.

Die Maklerprovision: geteilt und verhandelbar

Seit Ende 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher das Teilungsprinzip: Der Verkäufer, der den Makler beauftragt, darf höchstens die Hälfte der Gesamtprovision auf den Käufer umlegen (§§ 656c, 656d BGB). Die Höhe selbst ist frei verhandelbar.

Wichtiger als der Prozentsatz ist die Leistung dahinter: Ein guter regionaler Makler holt über realistische Preisfindung, vorgemerkte Kaufinteressenten und saubere Abwicklung oft mehr heraus, als seine Provision kostet. Die Konditionen besprechen Sie direkt mit dem Bewertungspartner Ihrer Stadt.

Vorfälligkeitsentschädigung: vorher bei der Bank erfragen

Wird ein laufendes Darlehen durch den Verkauf vorzeitig abgelöst, entgehen der Bank vereinbarte Zinsen — dafür darf sie einen Ausgleich verlangen. Die Höhe hängt von Restschuld, Restlaufzeit der Zinsbindung und dem aktuellen Zinsniveau ab und lässt sich pauschal kaum schätzen.

Lassen Sie sich den Betrag deshalb früh von Ihrer Bank ausrechnen — sie muss die Berechnung nachvollziehbar offenlegen. In manchen Fällen lohnt auch das Gespräch über Alternativen, etwa die Mitnahme des Darlehens auf eine neue Immobilie.

So bleibt mehr übrig

Der größte Hebel für den Nettoerlös ist der Verkaufspreis selbst: Ein von Anfang an realistischer Angebotspreis verkauft schneller und am Ende meist besser. Die Einschätzung des Bewertungspartners Ihrer Stadt liefert dafür die Grundlage.

Daneben zahlen sich vollständige Unterlagen und gezielte kleine Maßnahmen aus — welche sich wirklich lohnen, zeigt der Beitrag Renovieren vor dem Verkauf.

Wann im Ablauf welcher dieser Posten anfällt, zeigt der Leitfaden zum Hausverkauf.

Häufige Fragen

Wer zahlt den Makler beim Hausverkauf?

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision — der Verkäufer darf höchstens die Hälfte umlegen (§§ 656c, 656d BGB). Die Gesamthöhe ist verhandelbar und regional verschieden.

Was kostet die Löschung der Grundschuld?

Notar und Grundbuchamt berechnen zusammen etwa 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuldsumme. Bei einer Grundschuld über 300.000 Euro sind das rund 600 Euro.

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Das hängt von Restschuld, Restlaufzeit der Zinsbindung und dem Zinsniveau ab. Ihre Bank muss Ihnen die Berechnung nachvollziehbar offenlegen — fragen Sie den Betrag früh an, er gehört in jede Verkaufsentscheidung.

Redaktion hausbewertung.de

Die Redaktion von hausbewertung.de erklärt Wertermittlung, Verkauf und besondere Situationen rund um die eigene Immobilie verständlich. Grundlage sind Gesetze, amtliche Quellen und die Praxis der geprüften Bewertungspartner.

KI-Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Vor der Veröffentlichung hat die Redaktion die Aussagen anhand der genannten Quellen geprüft, den Text bearbeitet und freigegeben. Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt Sahler Digital Investments.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag ist eine allgemeine, unverbindliche Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Bewertungsberatung im Einzelfall. Gesetze, amtliche Werte und Marktdaten ändern sich; maßgeblich ist immer der jeweils geltende Rechtsstand und Ihr konkreter Fall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Prüfen Sie Ihre Situation vor jeder Entscheidung mit Steuerberater, Rechtsanwalt oder einem Sachverständigen.

Rechtsstand und genannte Zahlen entsprechen dem Stand vom .

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